Die Kanzlei

Nach Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1992 haben sich unsere Rechtsanwälte neben der laufenden normalen anwaltlichen Tätigkeit auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert, um den anfallenden Beratungsbedarf umfassend abdecken zu können.

Rechtsanwalt Hagemann qualifizierte sich zum Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Funke zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Mühlbauer schloss den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich ab.

Neben unserer Arbeit als Vermögenstreuhänder beraten wir bereits seit Gründung der Kanzlei umfassend natürliche und juristische Personen sowie kleine und mittelständische Unternehmen in allen juristisch Angelegenheiten.

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