Ihr Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten Verwalter, Sondereigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften und beraten diese in allen Bereichen des WEG-Rechts, wie z.Bsp.

Beschlussanfechtung

Eigentümerversammlungen

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (Erhaltung)

Durchsetzung/Abwehr baulicher Veränderungen

Hausgeldrückständen und Abrechnungsspitzen

Teilungserklärung

Kaufverträge über Eigentumswohnungen

Vermietung von Sonder- und Teileigentum

Verwaltervertrag