Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, dass die Ehe, die Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, eheliches Güterrecht und einiges mehr umfasst.

Dabei sind wir immer bemüht, alle im Zusammenhang mit einer Scheidung- oder Kindschaftsangelegenheit anfallenden Probleme und Konflikte einvernehmlich und gütlich im Interesse unserer Mandantschaft zu regeln.

Wir beraten und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.

Abschluss von Eheverträgen

Prüfung von Eheverträgen

Ehescheidung und Scheidungsfolgevereinbarungen

Unterhaltsangelegenheiten wie u. a. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt

Hausratsteilungsangelegenheiten

Wohnungszuweisungsangelegenheiten

Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung

Sorgerechts- und Umgangsrechtsangelegenheiten

Gewaltschutzangelegenheiten