Das Familienrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, dass die Ehe, die Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, eheliches Güterrecht und einiges mehr umfasst.
Dabei sind wir immer bemüht, alle im Zusammenhang mit einer Scheidung- oder Kindschaftsangelegenheit anfallenden Probleme und Konflikte einvernehmlich und gütlich im Interesse unserer Mandantschaft zu regeln.
Wir beraten und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.