Wissenswertes über die Mietkaution für Wohnraum

MIetkaution

Der Vermieter kann eine Mietsicherheit verlangen, muss dieses aber nicht.

Die Höhe ist auf 3 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung bzw. –pauschale begrenzt.

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme i.d.R. bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Die Parteien können andere Anlageformen vereinbaren.

Der Vermieter muss die Kaution i.d.R. getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Der Mieter hat das Recht, die Kaution in 3 gleichen Raten zu zahlen.

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter nicht auf die Kaution zurückgreifen.
Der Erwerber einer Mietwohnung tritt in die Pflicht zur Erstattung der Mietsicherheit ein.

Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der ursprüngliche Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.

Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter zu.
Die Kaution dient als Sicherheit für rückständige Mieten, offene Betriebskostenforderungen und Schäden an der Mietsache.

In der Regel ist die Kaution spätestens 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses abzurechnen, je nach Einzelfall darf es aber auch länger dauern.